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Sondertüren

Fluchttüren

Im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen sind alle Türen als Fluchttüren zu konstruieren.

Diese sollten im Normalfall stets in Fluchtrichtung öffnen. Ihre Verschlüsse müssen beliebigen Personen das Öffnen der Türen zu jeder Zeit von innen und ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen oder Schlüsseln ermöglichen.
Bei der Auswahl von Fluchttürverschlüssen ist zwischen Paniktürverschlüssen (bei Räumen mit vielen Personen) und Notausgangsverschlüssen (für Räume mit eher weniger Personen ausreichend) zu entscheiden.  

Hinweis: Fluchttüren sind entsprechend zu kennzeichnen und mit Verschlüssen gemäß den aktuellen europäischen Normen auszustatten.

Rauchschutztüren

Die größte Gefahr bei einem Brand besteht nicht in der Wärmeentwicklung, sondern in den Rauchgasen, die während eines Brandes entstehen und sich sehr schnell im Gebäude ausbreiten.

Aus diesem Grund sind Rauchschutztüren notwendig - und für viele Gebäude auch vorgeschrieben. Wenn Sie feststellen möchten, ob Sie in einem bestimmten Bereich Ihres Objektes eine Rauchschutztür benötigen, studieren Sie am besten einmal die bauaufsichtlichen Vorschriften für Rauchschutztüren. Nach der Norm DIN 18095 sind diese Türen selbstschließend und dazu bestimmt, im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt von Rauch zu behindern. Das selbstständige Schließen einer Rauchschutztür darf nur mit Hilfe von Feststellanlagen behindert werden, deren Brauchbarkeit nachgewiesen ist.

Feuerschutztüren

Ein sogenannter Feuerschutzabschluss nach DIN 4102 hat die Aufgabe, Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer zu sichern. Dazu zählen auch die Brandschutztüren. Im Allgemeinen werden Feuerschutzabschlüsse in Öffnungen von Brandwänden gefordert, z. B. als Zugang zu Heizungsräumen.

Wo genau Brandschutztüren einzubauen sind, ist in den jeweils Bauordnungen bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt.
Wir bieten Brandschutztüren der Feuerwiderstandsklasse T30 als Komplettsystem inklusive Türblatt, Zarge, Beschläge und Schließmittel an. Dabei sind auch Elemente aus temperaturbeständigem Glas möglich.  
Hinweis: Brandschutztüren sind entsprechend zu kennzeichnen und gemäß den aktuellen europäischen Normen auszustatten. Zudem bestehen ganz besondere Anforderungen an die Lagerung und den Transport dieser Türen.